PRIVATGUTACHTEN
Privatgutachten können für öffentliche und private Auftraggeber erstellt werden. Darin werden bauliche Mängel festgestellt, Zustände dokumentiert und bewertet. Die Ermittlung der technischen Ursachen für die Sollabweichung spielt ebenso eine wichtige Rolle. Darüber hinaus können die Verantwortlichkeiten geklärt sowie Nacherfüllungsvorschläge ausgearbeitet werden. Die Nacherfüllungskosten, Minderwertermittlungen oder Wertverbesserungen werden je nach Kundenwunsch ermittelt. Ein Privatgutachten kann z. B. für die Partei zur Vorbereitung auf ein gerichtliches Verfahren dienen.
ZWISCHENABNAHMEN
Können im Bauablauf notwendig werden. Meistens erfolgt diese Begehung dann, wenn Teilleistungen zu einem späteren Zeitpunkt nicht mehr erkennbar sind oder wenn Zahlungen zu einem gewissen Bauzustand vereinbart wurden.
SCHLUSSABNAHMEN
Die Schlussabnahme stellt einen zentralen Punkt im Bauablauf dar. Hier wird mittels einer Begehung der technische Istzustand mit der vertraglichen oder gewöhnlichen Verwendungseignung (= Sollzustand) verglichen. Die Dokumentation dieser Sachmängel erfolgt schriftlich.
BAUBEGLEITENDE QUALITÄTSÜBERWACHUNG
Oft ist es sinnvoll, aufgrund des Baufortschritts Zwischenbegehungen durchzuführen, um den Istzustand festzustellen. Mögliche Abweichungen zum vertraglichen Soll können so noch frühzeitig erkannt und meist kostengünstig behoben werden.
MANGELDOKUMENTATION VOR ABLAUF DER GEWÄHRLEISTUNGSFRIST
Mit Ablauf der Gewährleistung erlischt sozusagen die Garantie der Unternehmen auf die ausgeführten Bauleistungen. Zum Zeitpunkt der Schlussabnahme sind nicht immer alle Mängel bzw. Schäden offensichtlich und erkennbar. Daher empfiehlt es sich, vor Gewährleistungsende eine Begehung durchzuführen. Die Dokumentation dazu erfolgt schriftlich. Sollten noch Mängel entdeckt werden, muss das Unternehmen diese beheben. Ansonsten erfolgt die Entlassung aus der Gewährleistung.
BAUBEGLEITUNG
Diese Beratungsleistung beinhaltet u.a. die Durchsicht der technischen Vertrags- und Planunterlagen. Des weiteren werden im Vorfeld definierte Zeitpunkte im Bauablauf dokumentiert, z. B. nach Baugrubenaushub, nach Fertigstellung des Rohbaus oder nach Gesamtfertigstellung.
BAUZUSTANDSDOKUMENTATION
Diese Leistung wird immer dann erforderlich, wenn der Bauablauf, z. B. durch eine Insolvenz gestört wird. Die Dokumentation des Bautenstands erfolgt in Wort und Bild. Gleichzeitig wird die bis dato feriggestellte Leistung auf Mangelfreiheit überprüft.
BEWEISSICHERUNG
Die Beweissicherung ist eine präventive Maßnahme vor Beginn einer Baumaßnahme. Hier wird vorsorglich der aktuelle Ist-Zustand der Nachbarbebauung dokumentiert, um Streitigkeiten bei möglichen Schädigungen während des Baus vorbeugen zu können.
MANGELMANAGEMENT IN DER GEWÄHRLEISTUNGSZEIT
Statistisch treten die meisten Mängel in den ersten 2-4 Jahren auf. Die Ursachenforschung und damit auch die Beweislast liegt in der Gewährleistungszeit beim Bauherrn. Die Aufgaben beinhalten dabei die Feststellung und Beurteilung des Mangels, die Anzeige des Mangels beim betreffenden Unternehmen, die Mängelverfolgung sowie die Abnahme der Mängelbeseitigung.